Die Stiftung

Der Stiftungszweck ergibt sich aus dem Testament des Stifters.
Helmut John hat verfügt, dass die Erträge aus dem Stiftungsvermögen wie folgt verwendet werden:

Die Stiftungserträge müssen für die Verbesserung der Situation von Patienten mit Spina bifida und/oder Hydrocephalus in Deutschland verwendet werden. Dabei soll die Beratung von Eltern betroffener Kinder sowie von erwachsenen Patienten im Vordergrund stehen.
Z.B. sollen Elternbegleiter/Kompetenzpersonen ausgebildet und eingesetzt werden, die Patienten und deren Eltern medizinisch wie auch psycho-sozial, also ganzheitlich unterstützen und beraten.

Stiftungssatzung als Download